So erwerben Sie bei uns eine Aufführungslizenz:

Fordert eine Bühne, bzw. ein Ensemble eine Aufführungsgenehmigung an, sind uns folgende Informationen wichtig:

  1. Name und Anschrift der aufführenden Bühne oder des Theaters, bzw. des aufführenden Ensembles oder Einrichtung.
  2. Anzahl der geplanten Aufführungen
  3. Termine der Aufführungen (sollten diese schon bekannt sein, ansonsten den etwaigen Zeitraum). Werden zwei oder mehr Aufführungen pro Tag geplant, bitte auch die Aufführungsuhrzeiten angeben.
  4. Kontaktadresse des Ansprechpartners nebst Telefonnummer und Emailanschrift.


Unsere Tarife im Überblick:

Grundsätzlich gelten für alle Downloads, Bestellungen Ihrer Ansichts-
wie auch Aufführungsmanuskripte und Anmeldungen von Aufführungen, etc. unsere allgemeinen Geschäfts- und Aufführungsbedingungen!

Wie sich eine Gesamtrechnung zusammensetzt, entnehmen Sie bitte den Erörterungen in der Rubrik Abrechnung.

Ganz allgemein setzen sich unsere Gebühren, die je nach Kategorie des gewählten Werkes variieren können, aus drei Komponenten zusammen:

  1. Die Mindestgebühr pro Aufführung:
    Diese wird als Festpreis pro Aufführung erhoben, sollten die Einnahmen durch den Ticketverkauf unterhalb dieser festgelegten Gebühr liegen.
  2. Die Tantiemen:
    Diese berechnen sich prozentual nach dem Ticketverkauf. Die zuvor erhobene Mindestgebühr wird dann in der Abschlussrechnung nach der letzten Aufführung mit den Einnahmen durch den Ticketverkauf verrechnet und gutgeschrieben.
  3. Materialgbühren für Text und Notationen:
    Wir versenden keine gebundenen Textbücher mehr, um die bisher klassisch angefallenen Materialkosten so gering wie möglich zu halten.
    Bei Buchung erhält die bestellende Bühne eine pdf Druckvorlage des Textes/der Notationen und entrichtet pro Rolle eine einmalige und ausgesprochen übersichtliche Gebühr für die Druckgenehmigung.

In welche Kategorie Ihr ausgewähltes Werk eingestuft wurde, erfahren Sie im Rahmen der Einzelpräsentation des gewünschten Bühnenstückes - jeweils im begleitenden Textfeld ‚technische Daten‘.


Hier nun der Überblick unserer Tarife & Kategorien 

  • Kategorie 1:
    In der Regel ‚großes Musiktheater‘ mit einer Spieldauer ab ca. 90 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 12% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 95 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 7 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


  • Kategorie 2:
    In der Regel ‚Bühnenwerke/Sprechtheater‘, mit einer Spieldauer ab ca. 90 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 9% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 75 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 6 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


  • Kategorie 3:
    In der Regel ‚Musiktheater‘ mit einer Spieldauer zwischen 60-90 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 9% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 75 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 6 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


  • Kategorie 4:
    In der Regel ‚Bühnenwerke/Sprechtheater‘ mit einer Spieldauer zwischen 60-90 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 7% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 60 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 5 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


  • Kategorie 5:
    In der Regel ‚Musiktheater‘ mit einer Spieldauer bis zu 60 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 5% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.,) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 60 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 5 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


  • Kategorie 6:
    In der Regel‚ Bühnenwerke/Sprechtheater‘ mit einer Spieldauer bis zu 60 Minuten.

    Für jede Aufführung erheben wir eine Tantieme in Höhe von 5% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe, etc.) mindestens jedoch die sogenannte 'Mindestgebühr' von 45 EUR pro Aufführung. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.

    Materialgebühr: (Druckgenehmigung für Text und/oder Notationen)
    Einmalig 4 EUR pro Rolle, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.


Sie erstellen Ihre Abrechnung:

Hier wiederholen wir uns ein bisschen, doch im Procedere der Abrechnung sollten Sie auf folgendes achten, damit Sie nicht zu viel bezahlen: 

  1. Mindestgebühren
    Diese werden mit Zustellung der Aufführungsgenehmigung innerhalb von 14 Tagen fällig. Und werden mit der Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der Tantiemen verrechnet, bzw. gutgeschrieben.
  2. Materialgebühren (= Druckgenehmigung) für die Textbücher/Notationen
    Diese werden mit Zustellung der Aufführungsgenehmigung innerhalb von 14 Tagen fällig und sind neben der o.g. Mindestgebühr im Rahmen der Aufführungslizenz gesondert ausgewiesen.
  3. Tantiemen
    Diese werden unaufgefordert 14 Tage nach der letzten Aufführung unter Berücksichtigung der verkauften Tickets in der Abschlussrechnung fällig.
    Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen bei Erteilung der Aufführungslizenz in Anlage beigefügten Abrechnungstabelle, in der Sie den Ticketverkauf (normal/rabattiert, etc.) pro Aufführung dokumentieren möchten.
    Den unter Punkt 1 genanntem und bei Vergabe der Lizenz geleistetem Mindestbetrag wird in dieser Tabelle berücksichtigt und mit dem von Ihnen ermittelten Tantiemensatz verrechnet.
    Sollte der berechnete Tantiemensatz unter dem der bereits geleisteten Mindestgebühr liegen, werden keine weiteren Zahlungen fällig.

Sonderregelung!!
Abrechnung einer Aufführungsreihe, die über mehrere Monate angedacht ist:

Die buchenden Theater rechnen unaufgefordert nach dem jeweiligen Tantiemenschlüssel (die ausgewiesene Kategorie) einmal im Monat, wie o.b., mit uns ab.

Hier ein Beispiel:
Ihre Aufführungsreihe beginnt Anfang Mai und endet Mitte September.
So werden Sie bis spätestens 15. Juni alle Maiaufführungen, bis 15. Juli alle Juniaufführungen, bis 15. August alle Juliaufführungen, bis 15. September, alle Augustaufführungen und Ende September alle Septemberaufführungen abrechnen.
Denn bei der letzten Staffel gilt: spätestens 14 Tage nach der letzten Aufführung.

Gebühren für vereinzelte Marketingprodukte:

In Einzelfällen kann die Genehmigung einer internen Aufzeichnung Ihrer Aufführung/-en für die eigene Theater-Homepage, für Ihren 'You Tube' Channel oder eines Profils auf einer Ihrer social media Plattform eine einmalige Gebühr erforderlich machen. Bitte sprechen Sie uns unbedingt vor Planung eines ‚Video-/Audio Mitschnitts‘ oder eines ‚Werbe-Trailers‘ an.